Batteriegesetz (BattG)

2009 wurde in Deutschland das Batteriegesetz (BattG) verabschiedet. Bei diesem Gesetz geht es um das Recycling von Batterien, mit denen die als Hersteller bezeichneten Unternehmen Batterien und Akkus zur Entsorgung verpflichtet werden.

Hersteller sind nach dem deutschen Batteriegesetz all diejenigen, die Batterien und Akkus in Deutschland in Verkehr bringen. Dabei ist es egal ob diese in verpackter Form verkauft werden oder in ein Gerät eingebaut sind. Es betrifft alle Arten von Batterien: Primär- und Sekundärzellen, Batteriesätze, Akku-Packs, Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien.

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf müssen sich Hersteller und Vertreiber beim Umweltbundesamt melden. Nur die registrierten Hersteller dürfen nach dem Entwurf Batterien und Akkus in Umlauf bringen. Das deutsche Batteriegesetz ist eine Umsetzung der EU- Richtlinie 2006/66/EG in der auch die Grenzwerte für gefährliche Stoffe wie Quecksilber (Hg) und Cadmium ( Cd) festgelegt sind.

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Informationen zum Artikel
Deutsch: Batteriegesetz - BattG
Englisch: battery law
Veröffentlicht: 12.11.2010
Wörter: 140
Tags: Batterien, Akkus
Links: Batterie, Sekundärzelle, Akkumulator (Akku), Endanwender, Richtlinie
Übersetzung: EN
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