Lautstärke wird in der Arbeitsstättenverordnung mit unterschiedlichen Filtern bewertet. Bei Schalldruckmessungen gibt es die Filterkurven nach A-Weighting, B-Weighting und C-Weighting. Daneben gibt es die ebene Frequenzganglinie nach Z-Weighting.
Während beim A-Weighting eine Filtercharakteristik benutzt wird, die einer Lautstärke von 40 Phon entspricht und B-Weighting für höhere Lautstärken bei 70 Phon arbeitet, wird C-Weighting für Spitzenschalldrücke mit einer Referenzcharakteristik von 90 Phon eingesetzt. Bei dieser Filtercharakteristik sind die Abweichungen bei hohen und tiefen Tönen wesentlich geringer ausgeprägt als bei den anderen beiden Messkurven. Schallpegelmessgeräte für die dB(C)-Bewertung messen "dB above Reference Noise with C-Weighting", dBrnC.