Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und befasst sich mit dem Datenschutz von personenbezogenen Daten durch Unternehmen.

Die DSGVO-Verordnung enthält die Richtlinien für Unternehmen, mit denen diese den Datenschutz für die Speicherung und Nutzung von Personendaten transparenter machen müssen. Die Betroffenen erhalten mehr Einsicht in die von ihnen gespeicherten Daten und mehr Rechte bei der Löschung. So müssen Unternehmen, die Personendaten für ihre geschäftlichen Aktivitäten nutzen, die Einwilligung zur Datenspeicherung einholen, außerdem sind die Weitergabe an Drittfirmen, die Datenverarbeitung und der Einsatz der Personendaten an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Firmen, ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für alle EU-Bürger, unabhängig vom Standort der Gesellschaft. Sie gelten gleichermaßen für Großunternehmen, mittelständische und kleine Firmen, Verbände, Behörden und Vereine.

Die DSGVO hat für Personen, die die sozialen Netze und sozialen Dienste nutzen, erhebliche Vorteile. Die Unternehmen sind auskunftpflichtig über Art, Umfang und Details der gespeicherten Personendaten, die auf Anforderung jederzeit gelöscht werden können. Bei Missachtung der Datenschutz-Grundverordnung können Strafen von bis zu 20 Mio Euro ausgesprochen werden.

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Informationen zum Artikel
Deutsch: Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO
Englisch: general data protection regulation (EU) - GDPR
Veröffentlicht: 25.05.2018
Wörter: 210
Tags: Datenschutz
Links: Datenschutz, Daten, Aktivität, Datenverarbeitung (DV), Datenschutzbeauftragter (DSB)
Übersetzung: EN
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