Datenschutzbeauftragter (DSB)

Datenschutzbeauftragte (DSB) sind bestellte Personen, die den Datenschutz in Behörden und der privaten Wirtschaft überwachen. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten wurde durch das Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) geschaffen und bezieht sich auf die Länder und den Bund.

Nach dem BDSG gibt es einen Bundesdatenschutzbeauftragten (BDSB) und Datenschutzbeauftragte.

Der Datenschutzbeauftragte organisiert den Datenschutz in Betrieben und Behörden, er ist weisungsgebunden und untersteht den Landes-Aufsichtsbehörden für die Überwachung des Datenschutzes. Der BDSG ist zuständig für die Bundesbehörden und Anrufungsinstanz für Bürger, die ihre Datenschutzrechte beeinträchtigt sehen.

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Informationen zum Artikel
Deutsch: Datenschutzbeauftragter - DSB
Englisch: data security officer
Veröffentlicht: 30.01.2007
Wörter: 92
Tags: Datenschutz
Links: Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
Übersetzung: EN
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