EMV-Richtlinie

Am 1. Januar 1992 trat die EMV- Richtlinie 89/336/EWG in Kraft, sie wird seit 1. Januar 1996 als nationales Gesetz angewandt. In Deutschland ist es das EMV-Gesetz. Diese Richtlinie entstand, um die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) anzugleichen. Damit soll eine Angleichung des europäischen Binnenmarktes erreicht werden. Produkte, die die Konformität europaweit garantieren, werden durch das CE-Zeichen gekennzeichnet.

Die EU-Richtlinie von 1992 wurde mit dem Ziel der Förderung des Binnenmarktes harmonisiert und wurde dadurch zur EMV-Richtlinie 2004/108/EG. Die EMV-Richtlinie von 2004 schafft Klarheit welche Bauteile, Baugruppen, Geräte und Anlagen unter die Richtlinie fallen. Zudem werden Produkte eindeutig definiert, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften sehr wenig stören oder gegenüber Störungen sehr unempfindlich sind, und nicht unter die EMV-Richtlinie fallen.

Seit dem 9.10.1992 ist das Deutsche Gesetz für elektromagnetische Verträglichkeit, EMVG, in Kraft, und damit die entsprechende EG-Richtlinie gültig. Das bedeutet, wenn es um Gesetze, Normen und Standards geht, sind nur noch die EG- Zulassungen entscheidend. Deutsche und nationale Normen und Zertifizierungen sind weiterhin möglich.

Informationen zum Artikel
Deutsch: EMV-Richtlinie
Englisch: EMC directive
Veröffentlicht: 25.03.2008
Wörter: 169
Tags: EMV
Links: Europay, Mastercard, Visa (EMV), Richtlinie, Indium, CE-Zeichen, Endanwender
Übersetzung: EN
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