Entbündelung

Das Wort Entbündelung ist im Telekommunikationsgesetz ( TKG) von 1996 verankert und hängt mit der Liberalisierung der TK- Dienste zusammen. Danach können die TK-Dienste eines marktbeherrschenden Carriers in diverse einzelne Dienstleistungen untergliedert werden, z.B. in Übertragungs-, Vermittlungs- und Signalisierungsleistungen.

Die Dienste können von einem lizenzierten, alternativen Netzbetreiber (ANB) angeboten werden.

Nach deutschem und europäischen TK-Recht unterliegt ein marktbeherrschender Netzbetreiber dem Entbündelungsgebot. Er muss anderen Netzbetreibern den Zugang zu seinen Netzen ermöglichen. Dadurch können alternative Netzbetreiber und auch Internet Service Provider ( ISP) an eigene Netzinfrastrukturen anbinden oder als Verbindungsnetzbetreiber ihre Dienste anbieten.

Das Entbündelungsgebot wird von der Regulierungsbehörde RegTP überwacht.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Entbündelung
Englisch: unbundling
Veröffentlicht: 20.04.2017
Wörter: 107
Tags: Telekommunikation
Links: Telekommunikationsgesetz (TKG), Telekommunikationsgesetz (TKG), temporal key (802.11i) (TK), Dienst, Netzbetreiber (NB)
Übersetzung: EN
Sharing: