Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführung (GoB) sind elementare Verwaltungsrichtlinien, nach denen alle geschäftlichen Aktivitäten archiviert werden müssen.

Die GoB-Richtlinien wurden 1995 in Zusammenhang mit den technischen Fortschritten zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) erweitert. In diesen erweiterten Richtlinien geht es um die Archivierung von digitalen Dokumenten. Wie und nach welcher Technik die Archivierung erfolgt wird in den GoBS-Richtlinien bewusst ausgeklammert. Allerdings wird vorgeschrieben, dass das Archivierungsverfahren eine vollständige Dokumentation voraussetzt, die die Dokumentenqualität sicherstellt.

Die Ergänzung zur GoBS stellen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen ( GDPdU) dar. Diese Grundsätze unterstützen die Compliance und bieten dem Prüfer hinreichende Möglichkeiten, um auf DV- Systeme in Unternehmen zugreifen zu können.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme - GoBS
Englisch:
Veröffentlicht: 19.09.2010
Wörter: 130
Tags: Management
Links: Datenverarbeitung (DV), Aktivität, Indium, Archivierung, Digital
Übersetzung: EN
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