Kollokation kann mit Anordnung assoziiert werden. Es handelt sich dabei um einen Service von Betreibergesellschaften oder Rechenzentren bei dem diese Gesellschaften Platz für die Aufstellung von Serverschränken oder Gestelle für Netzwerkkomponenten an andere Netzbetreibern oder Endkunden vermieten. Kollokation ist eine Art Hosting, die in Kollokationsräumen stattfindet.
Die Vorteile der Kollokation sind wirtschaftlicher und technischer Natur: Durch die Kollokation können Rechner oder Vermittlungstechniken für Endkunden unmittelbar an das Netzwerk der Betreibergesellschaft angeschlossen werden. Der Kollokationskunde ist Eigentümer der technischen Ausstattung, er mietet lediglich den Platz in einem Kollokationsraum an. Der Kollokationsanbieter stellt einige Kollokations-Services zur Verfügung. So die Stromversorgung, die durch USV-Systeme auch bei unterbrochener Stromversorgung gewährleistet ist. Als weitere Kollokationsdienste sind die Kühlung der Systeme und die physische Sicherheit der Kollokationsräume durch biometrische Kontrollen des Sicherheitspersonals zu nennen.
In öffentlichen Netzen ist die Kollokation durch das Telekommunikationsgesetz ( TKG) und die Netzzugangsverordnung ( NZV) geregelt. Danach ist der Netzbetreiber, z.B. die Telekom, verpflichtet, anderen Teilnehmernetzbetreibern in den Kollokationsräumen entsprechenden Platz für ihr technisches Equipment zur Verfügung zu stellen.