Ladesäulenverordnung (LSV)

Die Ladesäulenverordnung (LSV) ist eine Richtlinie aus der die technischen Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge hervorgehen. Die Richtlinie gibt es seit 2016. Sie steht für den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Bereich.

Bei der Ladesäulenverordnung geht es um das Combined Charging System ( CCS). Als Ladestecker ist der von der International Electrotechnical Commission ( IEC) spezifizierte IEC 62196-2 mit der Typenbezeichnung Typ 2 vorgesehen. Dieser Ladestecker ist bekannt als Mennekes- Stecker. In dem Standard sind der Ladestecker und die Lademodi der Ladestation festgelegt. Typ 2 eignet sich als Ladestecker für das Niederspannungs- und das Drehstromnetz.

In der Ladesäulenverordnung geht es ausschließlich um kabelgebundene Ladevorgänge, nicht um Wireless Charging.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Ladesäulenverordnung - LSV
Englisch:
Veröffentlicht: 09.10.2020
Wörter: 113
Tags: Ladekonzepte
Links: Richtlinie, Ladestation, Elektrofahrzeug, System, cryptographic checksum (CCS)
Übersetzung: EN
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