Rückruf

  1. Das Callback-Verfahren dient der Identifikationsüberprüfung eines Anrufenden durch eine vorgeschaltete Instanz. Dem Verfahren nach überprü ft diese Instanz die Identifikation des Anrufenden, unterbricht dabei die Verbindung und baut sie erst nach Überprüfung der Identität auf. Die Verbindung wird anhand der gespeicherten Rufnummern aufgebaut, wobei die Instanz noch einmal die Identifikation abfragt. Erst nach der erneuten Identifikationsüberprüfung stellt die Instanz die Verbindung zum System her.
  2. In digitalen Netzen und Mobilfunknetzen handelt es sich beim Rückruf um ein Leistungsmerkmal, das dann aktiviert wird, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Das kann der Besetztzustand ( CCBS) sein oder aber dass der Teilnehmer sich nicht meldet ( CCNR). Der Rückruf wird dann netzseitig von der Vermittlungsstelle aus eingeleitet.
  3. In der Telekommunikation handelt es sich beim Callback um einen Dienst um Telefonkosten zu sparen. Beim Rückrufdienst ruft der Gesprächsteilnehmer einen Vermittlungsrechner an, der ihm eine Amtsleitung freischaltet. Der Teilnehmer kann dann zu einem speziellen Callback-Tarif sein Telefongespräch führen. Diese Schaltung empfiehlt sich u.a. für Auslandsverbindungen.
Informationen zum Artikel
Deutsch: Rückruf
Englisch: callback
Veröffentlicht: 05.04.2017
Wörter: 170
Tags: Mobilfunknetze Pers. Schutz
Links: Callback, Instanz, foot (ft), Identifikation, Verbindung
Übersetzung: EN
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