Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung (FÜV)

Die Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung (FÜV) regelt die Anforderungen und die Verfahren zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen in Fernmeldeanlagen, die für öffentliche Weitverkehrsnetze bestimmt sind.

Die Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung wurde 1995 vom Bund erlassen und legt die technischen Details für das Abhören von Telekommunikationsanlagen und -einrichtungen fest. Sie wurde 2002 durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung ( TKÜV) ersetzt.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung - FÜV
Englisch:
Veröffentlicht: 14.01.2013
Wörter: 57
Tags: Weitverkehrsnetze
Links: Weitverkehrsnetz, Telekommunikationsanlage (Tk-Anlage), Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV),
Übersetzung: EN
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