Von einem Teilnehmernetzbetreiber spricht man bei einem Betreiber eines Telekommunikationsnetzes. Die Richtlinien für einen TNB werden von der RegTP, jetzt Bundesnetzagentur, festgelegt. Ein solches Teilnehmernetz muss Teilnehmeranschlüsse haben und erhält eine einheitliche Betreiberkennung, die für die Verkehrslenkung benutzt wird.