Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ist eine private Organisation aus internationalen Fachleuten, die die Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf Lebewesen untersucht.
Die von der ICNIRP (International Commission for Non-Ionising Radiation Protection) ermittelten Werte für die Exposition durch die magnetische Flussdichte umfassen die Frequenzbereiche von Gleichstrom, den Hochfrequenzbereich bis hin zu Mikrowellen mit Frequenzen von 300 GHz. Die ICNIRP-Werte gelten somit für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ) ebenso wie für alle Funktechniken, Rundfunk- und Fernsehsender und Mobilfunknetze. Die Strahlung der Sendeeinrichtungen kann eine Erwärmung und Nervenstimulation im Körper bewirken und je nach Sendeleistung die Gesundheit beeinträchtigen. So können magnetische Wechselfelder je nach Intensität und Frequenz reversible und irreversible Schäden im menschlichen Körper verursachen. Daher geben die von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte die Werte an, bis zu denen Menschen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein dürfen. In Deutschland wurden die ICNIRP-Grenzwerte in das Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) übernommen und bilden die Grundlage für deren Durchführungsverordnung BImSchV.
In der BImSchV sind die Grenzwerte für die elektrische Feldstärke in Volt pro Meter (V/m) und die magnetische Feldstärke in Ampere pro Meter (A/m) über verschiedene Frequenzbereiche aufgeführt. Die Messwerte sind reproduzierbar und werden daher mit einem Sicherheitsaufschlag als Grenzwerte benutzt. Ist der ICNIRP-Grenzwert eingehalten, besteht für den Menschen keinerlei Gefährdungspotential. Bei der Mobilfunktechnik wird zur weiteren Sicherheit ein wesentlich geringerer Grenzwert für die Sendeleistung angesetzt, der ca. 100-mal geringer ist als der ICNIRP-Grenzwert.